Rezepturen frei von Mikroplastik.
Für den Begriff Mikroplastik gibt es bisher keine allgemein anerkannte Definition. Überwiegend versteht man unter Mikroplastik kleine, feste Plastikteilchen, die maximal 5 mm groß und nicht wasserlöslich bzw. nicht biologisch abbaubar sind. Des Weiteren gibt es noch flüssiges Mikroplastik, sog. wasserlösliche, gel- und wachsartige, flüssige oder teilgelöste synthetische Polymere wie Acrylsäure-Copolymer, die aktuell ebenfalls diskutiert werden. Einige Umweltschutzorganisationen fassen den Begriff Mikroplastik zusammen und sprechen sich gegen den Einsatz aller synthetischen Polymere (feste und flüssige) aus.
Festes Mikroplastik kann man noch einmal in „primäres“ und „sekundäres“ Mikroplastik unterteilen:
- Primäres Mikroplastik:
Zu primärem Mikroplastik zählen industriell hergestellte, kleine Kunststoffteilchen unter 5 mm, die sowohl als Ausgangsstoff für die Plastikproduktion als auch als Inhaltsstoff von Kosmetik mit abrasiver Wirkung (z.B. Peelings) und Wasch- und Reinigungsmitteln dienen. - Sekundäres Mikroplastik:
Das sekundäre Mikroplastik hingegen bezieht sich auf Kunststoffteilchen, die erst im Laufe der Zeit durch Verwitterung, Abrieb (z.B. von Schuhsohlen oder Autoreifen), Ablösen von Fasern beim Waschen synthetischer Textilien (z.B. Sportkleidung aus Polyester oder Acryl) oder durch den Zerfall von größeren Plastikteilen (dem sog. Makroplastik wie PET-Flaschen, Plastiktüten, Fischernetze etc.) in der Umwelt entstehen.
Ob und wie sich synthetische flüssige Polymere auf Umwelt und Mensch auswirken ist noch unklar und wird derzeit weiter erforscht. Einige Umweltschutzorganisationen sprechen sich daher gegen den Einsatz aller synthetischen Polymere, also gegen festes und flüssiges Mikroplastik, aus. Die Umweltorganisation BUND schreibt: „Die Kosmetikindustrie verwendet nicht nur partikuläres (festes) Mikroplastik, sondern auch andere synthetische Kunststoffe – diese können in Wasser quellbar und zum Teil auch löslich sein. Da Abbauwege und Umweltauswirkungen von flüssigen Kunststoffen ungeklärt sind und ein nachträgliches Entfernen aus der Umwelt nicht möglich ist, muss gemäß dem Vorsorgeprinzip der Eintrag verhindert werden.“
Mehr Infos vom BUND finden sich hier.
Basierend darauf verstehen wir unter Mikroplastik folgende Inhaltsstoffe, die auf Kosmetikprodukten in der Inhaltsstoffliste (INCI) angegeben werden:
- mit dem Wort „Acryl“
- mit dem Wortbestandteil „polymer“
- mit dem Wortbestandteil „silan“
- mit dem Wortbestandteil „styrol“ oder „styrene“
- Polyethylene
- Polypropylene
- Polyethylene Terephthalate
- Polyvinyl Chloride
- Nylon
- Polyether
- Polyamide
- Polyimide
- Polyurethan
- Ethylen-Vinylacetat
- Polyquaternium
Die Rezepturen der Handsan Handcremes sind nach oben genannter Definition frei von Mikroplastik.